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Limelight vor dem Aus?

Baugenehmigung für den großen Veranstaltungssaal des "Limelight" in Köln-Junkersdorf aufgehoben

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 17. Mai 2011
Der große Veranstaltungssaal des Limelight" in Köln-Junkersdorf darf nicht mehr für Musikveranstaltungen, TV-Aufzeichnungen, Theater, Kabarett, Stand-up-Comedy und Filmvorführungen genutzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit zwei heute verkündeten Urteilen und gab damit den Klagen von Nachbarn statt, die sich gegen den Betrieb des Limelight" gewandt haben.
Bereits im Februar dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Eilanträgen von Nachbarn des Limelight stattgegeben und bestimmt, dass der große Veranstaltungssaal bereits um 21.00 Uhr geräumt sein müsse (2 L 180/11 und 2 L 181/11). Die dagegen erhobenen Beschwerden hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 21. April 2011 zurückgewiesen und damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Mit zwei heute ergangenen Urteilen hob das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung vom 8. September 2010 auf, die Grundlage für den Betrieb des Saals des Limelight ist. Dies begründete das Gericht wie bereits in den Eilverfahren damit, dass die Baugenehmigung keine ausreichenden Regelungen enthalte, die Nachbarn vor unzumutbarem Lärm zu schützen. Vor allem bleibe offen, wie das Verhalten der Veranstaltungsgäste nach dem Veranstaltungsende wirksam gesteuert werden solle. Es hänge von den Veranstaltungsgästen selbst ab, ob sie einen für die Nachbarn störungsfreien Weg aus der Lokalität wählten.
Das Verwaltungsgericht stellte in einem weiteren Urteil fest, dass die dem damaligen Betreiber in den Jahren 2001 und 2004 u.a. für den Betrieb des Saals erteilten Baugenehmigungen unwirksam geworden sind, nachdem auf sie im Jahr 2006 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verzichtet worden sei.
Zulässig bleibt nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts damit lediglich noch der Restaurant- und Barbetrieb einschließlich der Außengastronomie. Grundlage dafür ist eine weitere Baugenehmigung, die nicht angefochten worden ist.
Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungen die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.
Az.: 2 K 6235/10, 2 K 6299/10 und 2 K 6979/10
Pressemitteilung der Stadt Köln vom 17. Mai 2011


Verwaltungsgericht: Keine Genehmigung für Veranstaltungen
Limelight nur noch als Bar- und Restaurantbetrieb
Nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln kann das Kölner
Limelight keine Sonderveranstaltungen im großen Saal mehr anbieten. Das Gericht
verhandelte heute sowohl die Klagen der Nachbarn gegen die Baugenehmigung der
Stadt Köln, die einen Veranstaltungsbetrieb bis 22 Uhr vorsah, als auch verschiedene
Klagen des Betreibers.
Gegen die Baugenehmigung, die die Stadt dem Limelight in Junkersdorf für Konzerte,
Fernsehaufzeichnungen und weitere kulturelle Veranstaltungen im letzen Jahr erteilt hat
hatten Nachbarn aufgrund von Lärmbelästigungen geklagt. Diese Baugenehmigung
wurde heute vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Damit kann das Limelight lediglich als
Bar- und Restaurantbetrieb freitags und samstags bis 03 Uhr und an den anderen
Öffnungstagen bis 01 Uhr betrieben werden.
Dieser Klage vorangegangen war bereits ein gerichtliches Eilverfahren, in dem das
Verwaltungsgericht Köln lediglich einen Veranstaltungsbetrieb bis 21 Uhr für zulässig
befand, die Genehmigung sah hingegen Veranstaltungen bis 22.00 Uhr vor. Gegen das
Urteil hatten sowohl die Stadt als auch der Betreiber des Limelight Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt jedoch erfolglos. Auch Münster hielt an
dem frühen Veranstaltungsende fest.
Die Stadt hatte im Vorfeld angeregt, den um den Betrieb des Limelight entfachten
Konflikt außergerichtlich innerhalb eines Mediationsverfahrens zu lösen.
Die frühere Baugenehmigung des Limelight aus dem Jahr 2004 war erloschen, da
während des Insolvenzverfahrens in 2006 der damalige Insolvenzverwalter den Verzicht
darauf erklärt hatte. Dieser Verzicht ist nach der heute vom Verwaltungsgericht
getroffenen Entscheidung wirksam. Ein zwischenzeitlich eingereichter Bauantrag
scheiterte bereits im letzten Sommer aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen
Lärmgrenzwerte.

Polizeimeldung
Tankstelle in Junkersdorf überfallen

Köln (ots) - Tankstelle in Junkersdorf überfallen - Ein Räuber mit rotem Tuch flüchtig
Gestern (15. Mai) am späten Abend hat ein bislang unbekanntes Duo eine Tankstelle in Köln-Junkersdorf überfallen.
Gegen 22.30 Uhr beabsichtigte der Angestellte (22) Feierabend zu machen und den Shop zu verschließen. "Als ich draußen stand, forderte mich der Kleinere unter Vorhalt einer Schusswaffe auf, den Verkaufsraum wieder zu öffnen. Da es ihnen offensichtlich nicht schnell genug ging, nahm mir der Größere die Schlüssel ab und schloss selbst auf", so der 22-Jährige gegenüber den hinzugerufenen Beamten. "Da ich kein Geld da hatte, haben sie die Zigaretten eingepackt", schilderte der Überfallene weiter.
Das Duo flüchtete zu Fuß mit der Beute von der Aachener Straße über den Anemonenweg in unbekannte Richtung.
Der kleinere Räuber ist circa 170 Zentimeter klein und etwa 20 bis 25 Jahre alt. Er hat helle Augenbrauen. Bekleidet war er mit einer dunklen Kapuzenjacke und einer dunklen Hose. Zur Tarnung trug er ein rotes Tuch über Mund und Nase. Der Größere ist etwa 185 Zentimeter groß und 20 bis 25 Jahre alt. Er hat eine korpulente Statur und trug eine dunkle Jacke.
Die Polizei Köln sucht Zeugen. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 14 unter der Telefonnummer 0221/229-0 entgegen. (dr)


RWE-Power

Kraftwerk Berrenrath: Antrag zum dauerhaften Einsatz von Ersatzbrennstoffen zunächst zurückgezogen

Um weitere Details zur dauerhaften Mitverbrennung zusätzlicher so genannter Ersatzbrennstoffe (EBS) im Industriekraftwerk Berrenrath ohne Zeitdruck klären zu können, hat RWE Power den laufenden Ergänzungsantrag beim zuständigen Regierungspräsidium Arnsberg zurückgezogen. Die Anlage in Berrenrath dient in erster Linie der Erzeugung von Wärme und Strom, die zur Herstellung von Staub als Veredlungsprodukt der Braunkohle benötigt werden. Um den heimischen Energieträger zu schonen und den Standort langfristig zu sichern, wird Braunkohle in Berrenrath schon seit 1994 zum Teil durch schadstoffarme Ersatzbrennstoffe ersetzt. Als Ersatzbrennstoffe kommen nur bekannte, klar definierte und schadstoffarme Abfälle zum Einsatz, die zudem die CO2-Bilanz verbessern.

RWE Power ist weiterhin davon überzeugt, dass der EBS-Einsatz langfristig die Wirtschaftlichkeit und damit auch den Standort sichert, zumal Untersuchungen und Gutachten bestätigen, dass die Mitverbrennung zu keiner Belastung der Umwelt und der Gesundheit von Anwohnern führt. Im laufenden Verfahren sind jedoch im Hinblick auf den Einsatz zusätzlicher Stoffe und Mengen sowohl technische wie auch wirtschaftliche Fragen aufgeworfen worden, deren Klärung in den vorgegebenen Fristen des laufenden Verfahrens nicht möglich gewesen wäre. Antworten sollen in den nächsten Monaten gefunden werden, um so die sachliche Basis zu erweitern und gegebenenfalls mit einem erweiterten Konzept ein neues Antragsverfahren für die Erweiterung anzustreben. Hierüber wird RWE Power frühzeitig den Dialog mit der Region suchen. (Pressemitteung RWE-Power, 4. Mai 2011)


Mitteilung des Limelights

Traurige Nachrichten aus dem Limelight - Betrieb wird weiter eingeschränkt
Aus dem Limelight erreichte uns folgende Nachricht:
"Die derzeitige Situation des Limelights zwingt uns dazu ab 02. Mai 2011 unser Restaurant und den Biergarten zu schließen.
Durch die Einstweilige Verfügung, die von zwei Nachbarn erwirkt wurde, darf unser Veranstaltungssaal nur noch bis 21:00 Uhr betrieben werden. Da diese Regelung in der heutigen Zeit weltfremd ist, ist es uns nicht mehr möglich, Kulturveranstaltungen (wie Konzerte, Lesungen oder Ähnliches) durchzuführen.
Durch diesen Umstand müssen wir zurzeit das Restaurant und den Biergarten massiv subventionieren. Nach Wegfall der Saalveranstaltungen können wir dieses nicht mehr tragen und sind gezwungen den regulären Restaurantbetrieb einzustellen. Nicht davon betroffen sind schon gebuchte Veranstaltungen, sowie Privatfeiern, Firmenveranstaltungen und unser Sonntagsbrunch. Auch den beliebten Kinderbrunch jeden ersten Sonntag im Monat werden wir weiterhin anbieten.
Da wir nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, mussten wir leider zahlreiche Mitarbeiter entlassen. Wir stehen vor einer schleichenden Enteignung des Limelights. Damit wird eine weitere Kulturstätte Kölns vernichtet, da nur diese Nutzung vom Denkmalschutz und im Bebauungsplan erlaubt ist.
Selbst 2.000 Nachbarn, die für den Erhalt des Limelight unterschrieben haben, konnten das nicht verhindern. Das vorläufig letzte Konzert im Limelight, mit dem wir eigentlich das zehnjährige Jubiläum des Limelights feiern wollten, findet am 13. Mai 2011 statt. In der ursprünglich geplanten Art und Weise ist uns dies nun per Gericht verboten worden. Wir konnten nun den Künstler überreden, die Veranstaltung vorzuverlegen (Beginn: 19:00 Uhr, Ende 21:00 Uhr). Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Konzert des holländischen Jazz-Gitarristen Jan Akkerman."


Pressemitteilung der BIG Junkersdorf

BIG Junkersdorf reicht Einspruch gegen Antrag von RWE Power ein
15. April 2011 - Die Bürgerinteressen-Gemeinschaft (BIG) Junkersdorf hat einen Einspruch gegen die im Braunkohlekraftwerk Hürth-Berrenrath geplante Müllverbrennung eingereicht. Die Firma RWE Power will in dem Kraftwerk künftig bis zu 49% Abfälle verbrennen, darunter Kunststoffe und PCB-belastetes Holz. Hinsichtlich der daraus resultierenden Emissionen hat das Unternehmen zahlreiche Ausnahmen von der Bundesimmissionsschutz-Verordnung beantragt. Die BIG Junkersdorf ruft ihre Mitglieder auf, noch bis zum 26. April ebenfalls Einwendungen an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zu senden.
Bettina Boos, 2. Vorsitzende der BIG: Wenn ein Unternehmen in einem Kohlekraftwerk Müll als Ersatzbrennstoff nutzen möchte, sollten hierfür auf jeden Fall die Standards gelten, die auch von Müllverbrennungsanlagen eingehalten werden müssen. Hierbei sind alle technischen Möglichkeiten zur Emissionsvermeidung auszuschöpfen. In dem vorliegenden Antragsverfahren ist das definitiv nicht der Fall. Ich kann keinen einzigen Grund erkennen, warum man Ausnahmen von der Bundesimmissionsschutz-Verordnung zulassen sollte, nur weil RWE aus rein wirtschaftlichen Gründen keine Filteranlagen nachrüsten will.
Philipp Mimkes vom Beirat der BIG ergänzt: Der Großraum Köln weist eine hohe Luftverschmutzung auf. Gerade erst hat das LANUV NRW die Luftbelastungswerte für 2010 veröffentlicht. Diese zeigen für den Kölner Westen eine extrem hohe Belastung mit Stickstoffdioxid, die erneut oberhalb der seit 2010 verbindlichen EU-Grenzwerte und damit im gesundheitsgefährdenden Bereich liegt. Die BIG wird auch an dem Erörterungstermin am 18. Mai in Hürth teilnehmen, zu dem jeder eingeladen wird, der Einspruch erhebt.
Wörtlich heißt es in der Einwendung der BIG: Schon jetzt gehen von den Emissionen des Kraftwerks in Berrenrath gesundheitsschädliche Emissionen aus. Zum Beispiel liegen laut der aktuellen Emissionserklärung des Betreibers der Ausstoß von Chlorverbindungen bei über 200 Tonnen pro Jahr, der von Schwefeldioxid bei 370 Tonnen und der von Stickoxiden bei über 600 Tonnen. Für Schwefeldioxid und Chlor ist dies mehr als der tausendfache (!) Wert der Emissionen der Müllverbrennungsanlage in Köln-Niehl. Auch hieran sieht man, dass in Berrenrath eine Billig-Entsorgung mit mangelhafter Rauchgasreinigung geplant ist.
Kohlekraftwerke haben im Vergleich zu Müllverbrennungsanlagen wesentlich geringere Standards bei der Abgasbehandlung. Während in einer Müllverbrennungsanlage die Verbrennungs­temperatur zwischen 850 und 1100 °C liegt, soll bei RWE nur 740°C betragen. Bei dieser Temperatur können gefährliche Dioxine und Furane nicht sicher zerstört werden und gelangen zusammen mit weiteren Schadstoffen in die Umwelt. Durch die Verbrennung werden z.B. Salzsäuregas-Emissionen erwartet, die das 8fache des zulässigen Grenzwertes der BImSchV betragen.
weitere Informationen unter www.big-junkersdorf.de


Pressemitteilung der Pareto GmbH

Begehrte Wohnlage in Köln
Das STIL QUARTIER in Junkersdorf kommt dem Bedarf an hochwertigem Wohnraum in der weiter wachsenden Millionenstadt entgegen
Wenige Wochen nach Vermarktungsbeginn haben zahlreiche Objekte im Mix aus Wohnungen und Stadthäusern bereits ihre künftigen Eigentümer gefunden
Wer Wert auf außergewöhnliches Wohnen im urbanen Umfeld legt, der ist im STIL QUARTIER in Köln-Junkersdorf richtig. Zwischen Kölner Weg/Kölner Platz und Sperberweg, auf einer Fläche von knapp 4.000 Quadratmetern, realisiert die PARETO GmbH, der Projektentwickler der Kreissparkasse Köln, zusammen mit der nesseler grünzig bau gmbh aus Aachen exklusive Wohnungen und Häuser in städtebaulich aufgelockerter Planung. Die Lage ist begehrt, die Planungen kommen an: Wenige Wochen nach Beginn der Vermarktung sind bereits elf der insgesamt 14 Wohnungen samt dazugehörigen Pkw-Stellplätzen verkauft, bei den noch freien Häusern laufen erste Gespräche.
Das STIL QUARTIER Junkersdorf entsteht dort, wo bis vor einigen Jahren belgische Truppen stationiert waren. Sie haben das ehemalige Kasernengelände Kwartier Haelen längst geräumt, in wenigen Wochen werden die alten Militärgebäude abgerissen. Sie machen einem neuen Viertel mit hochwertigen Eigentumswohnungen und Häusern mit Gärten Platz. Damit leisten die Projektentwickler einen wichtigen Beitrag zur Revitalisierung dieser brachliegenden Fläche und zur Wohnraumentwicklung in Köln. Denn die Metropole am Rhein wächst weiter: Die Bevölkerungszahl steigt langsam aber stetig, kürzlich wurde die Million wieder überschritten. Vor allem Stadtteile wie Junkersdorf sind begehrt. Dass wir in so kurzer Zeit so viele Interessenten gewinnen konnten, zeigt, wie richtig unsere Einschätzung war, dass hochwertiges Wohnen in Köln gefragt ist , freut sich H.-Jürgen Rodehüser, Geschäftsführer der PARETO GmbH.
Aufbauend auf einem Konzept von Stadtarchitekten Köln entstehen insgesamt 14 hochwertige Eigentumswohnungen mit zwei, drei und vier Zimmern in zwei Mehrfamilienhäusern sowie je fünf Townhouses und fünf Premium-Häuser mit großzügigen Gärten und Gartenhöfen. Hinzu kommen genügend Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage. Mit den Premiumhaus und Townhouse getauften Angeboten an Hauseigentum von 151 bis zu 200 Quadratmetern Wohnfläche plus Grundstücken von bis zu 320 Quadratmetern, haben die Projektentwickler vor allem eine Klientel im Auge, für die das Angebot in Köln derzeit knapp ist: Gut situierte Familien mit heranwachsenden Kindern, die städtische Angebote nicht missen wollen und ebenso wenig den Traum vom Einfamilienhaus mit Garten aufgeben wollen. Den sich im Laufe eines Lebens ändernden Ansprüchen kommt ein Teil der Häuser mit flexibler Grundrissgestaltung entgegen: Mehrgenerationenwohnen ist hier ebenso möglich wie die Verbindung von Wohnen und Arbeiten.


Duo beraubt Junkersdorfer Postfiliale
Köln (ots) - Zwei als "dunkelhäutig" beschriebene und maskierte Räuber haben am Samstagmittag (9. April) eine Postfiliale in Köln - Junkersdorf heimgesucht und Bargeld erbeutet.
Gegen 11.55 Uhr betrat das Duo die Post-Shop-Filiale Kirchweg durch den zur Birkenallee hin gelegenen Eingang. In dem Geschäftsraum hielten sich zwei weibliche Angestellte (49, 61) auf. Einer der Räuber trug eine gelbe Jacke sowie als Tarnung eine "auffällige und große" Sonnenbrille. Sein cirka 170cm großer, kräftiger Komplize trug eine dunkle Jacke, Handschuhe und eine schwarze Maske. Dieser Angreifer richtete umgehend eine schwarze Pistole auf die erschrockene 49-Jährige und forderte sie auf, keinen Alarm zu geben. Der Sonnenbrillenträger sprang sodann über den Tresen und schlug brutal auf die Angestellte ein. Nachdem der Täter seine Opfer an den Haaren in einen rückwärtigen Büroraum gezerrt hatte, zwang er die Jüngere, einen Tresor zu öffnen und den Inhalt auszuhändigen. Anschließend entnahmen die Unbekannten noch Bargeld aus den Kassen. Im Verlaufe des Überfalls besprühte einer der Männer die geschockten Frauen mit Reizgas.
Als die Räuber sich mit ihrer Beute zur Flucht wandten, kam ihnen im Eingangsbereich eine Kundin (41) entgegen. Ohne Federlesens schlugen die Maskierten die Überraschte nieder und flüchteten von der Birkenallee in Richtung Sudetenweg. Die drei Frauen hatten leichte Verletzungen erlitten und wurden nach Erstversorgung vor Ort in ein Krankenhaus gefahren.
Das Kriminalkommissariat 14 bittet weitere Zeugen dringend um sachdienliche Hinweise unter Tel.-Nr. 0221/229-0. (cg)
Presseinformation vom 07.04.2011


Kölner Ring: Engpass bei Lövenich

Köln (straßen.nrw): Am Samstag (9. April) lässt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen die Verkehrsführung auf der A1 in der Tunnelbaustelle im Kölner Westen ändern. Für die Autofahrer auf der A1 wird es vom frühen Morgen bis zum Einbruch der Dunkelheit eng. Sie müssen sich zwischen dem Autobahnkreuz Köln-West und der Bundesbahnstrecke Köln-Aachen zwei von sonst drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden (Leverkusen - Dortmund) teilen.
Der Wochenend-Engpass ist der Auftakt für weitere Verkehrsbehinderungen. Diese sind für den Bau des Tunnel-Daches unvermeidbar und dauern zunächst von Montag (11. April) bis Ende Juni. Sie beschränken sich auf fünf Nächte pro Woche jeweils zwischen 22 und 5 Uhr. In den Nächten zum Sonntag und Montag wird nicht gearbeitet. Auf folgende Einschränkungen müssen sich die Autofahrer einstellen:Für die Autos in Richtung Dortmund steht nur ein einziger Fahrstreifen zur Verfügung. Die Streckenbauleitung empfiehlt, das Nadelöhr zu meiden und sich Alternativen zu erschließen. Auch die Anschlussstelle Lövenich bleibt nicht verschont: Die Autofahrer aus südlichen Richtungen können hier nicht die Autobahn verlassen, sondern müssen einen Umweg über die Anschlussstelle Köln-Bocklemünd nehmen, um ihr Ziel zu erreichen. Es ist auch nicht möglich, auf die A1 in Richtung Norden aufzufahren. Die Straßenbauer haben eine Umleitung über den Militärring und die Anschlussstelle Köln-Bocklemünd ausgeschildert. Schließlich ist die direkte Verbindung zwischen der A4 aus Richtung Olpe und der A1 in Richtung Dortmund gesperrt. Der Ersatzweg führt durch das Autobahnkreuz Köln-West über die Anschlussstelle Frechen (A1) nach Norden zur A1.


Komplette Sperrung im Mai

Am zweiten Maiwochenende erreichen die Verkehrsbehinderungen ihren Höhepunkt, weil dann von Samstagnachmittag bis Sonntagnachmittag oder -abend (7./8. Mai) eine Komplett-Sperrung vorgesehen ist. Der Landesbetrieb wird die Einzelheiten in Kürze veröffentlichen.
Aber auch danach dauern die Verkehrsbehinderungen durch den Baubetrieb an: Von Juli bis September ist die andere Tunnelhälfte, die mit den nach Süden verlaufenden Fahrbahnen an der Reihe. Hier legen die Spezialisten rund 290 Betonträger, die später einmal das Glasdach tragen werden, auf die Seiten- und Mittelwand auf.


Müllverbrennung in Hürth und die Giftwolke zieht auch nach Junkersdorf
BIG Junkersdorf ruft zu Einwendungen gegen Antrag von RWE Power auf / ausführliche Stellungnahme des BUND unter:
http://bit.ly/hqqZPg

RWE Power will künftig im seinem Braunkohlekraftwerk in Hürth-Berrenrath verstärkt Müll verbrennen und hat hinsichtlich der daraus resultierenden Umweltauswirkungen eine ganze Reihe von Ausnahmen von der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) beantragt. Der Anteil der sog. Ersatzbrennstoffe" u.a. bestehend aus hochgefährlichen Abfällen soll rd. 50% des Gesamtbrennstoffes ausmachen. Für RWE stehen hierbei natürlich wirtschaftliche Gründe im Vordergrund: die Abfallmitverbrennung ist in vielerlei Hinsicht lukrativ!

Kohlekraftwerke haben im Vergleich zu Müllverbrennungsanlagen wesentlich geringere Standards bei der Abgasbehandlung die gesetzlichen Schutzvorschriften für die Bevölkerung würden durch die Müllverbrennung im Kraftwerk massiv unterwandert. Während in einer Müllverbrennungsanlage die Verbrennungs¬temperatur zwischen 850 und 1100 °C liegt, so ist diese im Kraftwerk deutlich niedriger. Entsprechend beantragt RWE eine Verbrennungstemperatur von nur 740°C. Bei dieser Temperatur können z.B. gefährliche Dioxine und Furane nicht sicher zerstört werden und gelangen zusammen mit weiteren Schadstoffen in die Umwelt. Durch die Verbrennung werden z.B. Salzsäuregas-Emissionen erwartet, die das 18fache des zulässigen Grenzwertes der BImSchV betragen.

Neben den massiven negativen Umweltauswirkungen durch die Müll¬verbrennung seitens RWE hat die Abfallmitverbrennung noch andere negative Folgen: sie sorgt für freiwerdende Kapazitäten in Müllverbrennungs¬anlagen. Dort freiwerdende Kapazitäten werden durch Abfallimporte gedeckt, was noch einmal höhere Umweltbelastungen mit sich bringt.

Aufgrund der beantragten Befreiung von den gesetzlich zulässigen Immissionsgrenz¬werten erfordert der Genehmigungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg eine vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung, im Rahmen derer betroffene Bürger ihre Bedenken vortragen können. Auch wir Bürger im Kölner Westen sind von den Kraftwerksimmissionen betroffen, der Westwind würde die Luftschadstoffe auch in unseren Stadtteil tragen.

Deshalb appellieren wir an Sie: tragen auch Sie Ihre Bedenken gegen das Vorhaben vor. Nur noch bis zum 26. April 2011 können Bürger ihre Einsprüche gegen das Vorhaben bei der Bezirksregierung in Arnsberg geltend machen. Die Bürgerinitiative Sauberes Frechen hat für Eilige einen Einspruchs-Briefvordruck erstellt, den man sich im Internet unter folgender Adresse herunterladen kann: http://www.b-s-f.de/

Wer sich persönlich weiter informieren möchte, kann die Beiratssitzung der BIG Junkersdorf am morgigen Mittwoch besuchen. Herr Dr. Linke wird die Thematik dort vorstellen. Bitte wegen der Raumkapazität vorher anmelden. e-mail: info@big-junkersdorf.de oder Telefon: 0221 / 48 87 95

Für diejenigen, die einen individuellen Einspruch formulieren möchten, verweisen wir als Informationsquelle auch auf das im Internet veröffentlichte Einspruchsschreiben des BUND.

Senden Sie Ihren Einspruch an die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25 in 44135 Dortmund.


Presseerklärung des Limelights im Wortlaut
Karneval in Köln per Gericht verboten
Verwaltungsgericht Köln untersagt Karnevalssitzung im Limelight .
Das Ruhebedürfnis einzelner Anwohner wird zum höheren Rechtsgut erklärt.
Sitzungen, Umzüge und Feiern in Köln sind künftig unsicher.

Das schien in Köln bisher undenkbar, jetzt ist es geschehen: Die Karnevalsfeiern und -sitzungen im Junkersdorfer Limelight sind durch das Verwaltungsgericht Köln mit Einstweiliger Verfügung vom 18.02.2011 faktisch verboten worden. Mit gleicher Begründung werden künftig Anwohner in ganz Köln die Untersagung karnevalistischer und anderer Feiern verlangen können.
Anlass ist die Klage zweier Anwohner im Kölner Stadtteil Junkersdorf, die sich durch die geplanten Karnevalsfeiern und andere Veranstaltungen in unzumutbarer Weise belästigt sehen. Die beiden dem Theater- und Veranstaltungsbetrieb Limelight benachbarten Parteien haben deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln die Untersagung aller dort geplanten Abendveranstaltungen beantragt. Das Gericht ist diesem Antrag nahezu uneingeschränkt gefolgt.
Verboten sind mit sofortiger Wirkung alle Veranstaltungen im Limelight nach 21 Uhr. Eine Stunde später, ab 22 Uhr müssen die letzten Besucher das Gelände verlassen haben. Ab dann hat Grabesstille zu herrschen.
Konkret gibt das Gericht ab 22 Uhr eine Lärmgrenze im Außenbereich von 35 dB vor, das entspricht etwa dem Geräuschpegel leisen Sprechens. Selbst Unterhaltungen in normaler Zimmerlautstärke sind damit künftig in Junkersdorf rund um das Limelight ab 22 Uhr abends verboten.
Dass selbst der offizielle Bebauungsplan der Stadt Köln dort einen wesentlich höheren Hintergrundlärm aus allgemeinen Großstadtgeräuschen festgestellt hat, lassen die Richter unbeachtet. Ab sofort herrscht ab 22 Uhr rund um das Limelight Schweigegebot.
Die Stadt Köln ist nun gehalten, rigoros auf die Durchsetzung dieser sofort zu vollziehenden Anordnung des Verwaltungsgerichtes zu achten. Weder die Stadt Köln noch die Betreiber des Limelight wurden von dem Gericht in der Sache angehört.
Das Gericht erklärt ausdrücklich, der Darstellung der klagenden Nachbarn uneingeschränkt Glauben zu schenken: Die durch die Antragssteller glaubhaft vorgebrachten Tatsachen zu den nächtlichen Lärmbelästigungen, die nun schon seit Jahren andauern, verleihen ihrer Rechtsposition ein überwiegendes Gewicht.
Eine erstaunliche Begründung, wurde das Limelight doch erst im Oktober 2009 nach zuvor jahrelanger Schließung wieder eröffnet. Bereits im Juli 2010 wurde das Theater in Folge einer ersten Klage der beiden ruhebedürftigen Nachbarn wieder geschlossen. Von Jahren kann somit keine Rede sein.
Nach erzwungener knapp zweimonatiger Pause wird seit September 2010 zwischen den Limelight -Betreibern, der Stadt Köln und den klagenden Nachbarn um eine tragfähige Genehmigungslage gerungen. Veranstaltungen finden seit dem nur stark eingeschränkt und bis spätestens 22 Uhr abends statt. Alle Verständigungsversuche schlugen derweil fehl, die gerichtlich vorgeschlagene Mediation wurde seitens der beiden Kläger abgelehnt.
Angesichts des erst seit wenigen Monaten bestehenden und äußerst eingeschränkten Betriebs des Limelight -Theaters ist rätselhaft, woraus die klagenden Nachbarn die schon seit Jahren andauernden Lärmbelästigungen herleiten. Dennoch, das Verwaltungsgericht ist ihnen auf ganzer Linie gefolgt.
Für die Große Junkersdorfer Karnevals Gesellschaft heißt dies nun: Karnevalssitzung der Session 2011 Gute Nacht!
Für Kölner Karnevalsjecken könnte dies künftig zumindest in den Vororten heißen: Ab 21 Uhr ist Schluss mit lustig, und ab 22 Uhr herrscht Bettruhe!
Die möglichen Folgen dieser Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes sind derzeit noch gar nicht absehbar. Mit der gleichen Begründung könnte künftig jeder einzelner Anwohner Kölns im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht verlangen, dass Feiern, Umzüge und Veranstaltungen in seiner Nachbarschaft mit Rücksicht auf sein persönliches Ruhebedürfnis verboten werden. Karneval, Tanz in den Mai, Silvester in Köln künftig alles vorbei ?
Dass diese Befürchtungen nicht übertrieben sind, zeigt der weitere Inhalt des heutigen Gerichtsentscheides. So werden gleich auch alle weiteren Abendveranstaltungen im Limelight verboten, insbesondere die beliebten TV-Aufzeichnungen. Der Fernsehsender RTL wird damit gezwungen, entweder kurzfristig sein Programm umzustellen oder die Sendungen im Programm vorzuverlegen.
Selbst der Tanz in den Mai ist für das Limelight bereits jetzt vorsorglich durch das Gericht untersagt worden. Feiern in der Nähe von Wohnvierteln in Köln künftig nicht mehr !
Zur Begründung führen die Richter ausdrücklich an, dass derartige Lärmbelästigungen in der Nähe von allgemeinen und reinen Wohngebieten mit dem Ruhebedürfnis einzelner Anwohner nicht vereinbar seien. Unter Berufung auf diese Entscheidung könnten künftig in der Tat einzelne Anwohner benachbarte Feiern und Veranstaltungen aller Art gerichtlich verbieten lassen.
Gefährdet erscheinen damit Grundpfeiler des Kölner Karnevals, ja des ganzen Lebensgefühls in der ansonsten so frohsinnigen Stadt am Rhein. Der Kölner Kneipen-Karneval, selbst die beliebten Veedelszüge in den Kölner Stadtteilen oder der Kult gewordene Geisterzug alles das gerät nun in Gefahr. Auch der allgegenwärtige Tanz in den Mai kann künftig der Vergangenheit angehören, wenn´s nur einem der lieben Nachbarn nicht passt.
Eingeleitet wurde das jetzt erfolgreiche Schließungsbegehren der beiden Nachbarn des Limelight anfänglich aus einer banal anmutenden Ursache heraus. Im Jahr 2005 hatte der Insolvenzverwalter des damaligen Betreibers mit der Verwaltung der Stadt Köln eine Korrespondenz über eine relativ geringe Nachzahlungsforderung auf einen angrenzenden Parkplatz geführt.
Diese Debatte wurde einvernehmlich durch Zahlung der geforderten Gebühr beendet. Die Stadt Köln erklärte ausdrücklich die Fortgeltung der zuvor bestehenden Baugenehmigung, die Sache schien damit erledigt.
Anfang 2010 gruben die beiden nachbarlichen Kläger diese seinerzeitige Korrespondenz aus Archivbeständen aus. Sie forderten, daraus das Erlöschen der ursprünglichen Bau- und Betriebsgenehmigung für das Limelight abzuleiten und das soeben wieder eröffnete Objekt als rechtswidrig zu schließen..
Im weiteren wandten sich die Kläger immer wieder gegen alle Versuche seitens des Bauamtes der Stadt Köln wie auch der Betreiber, eine für alle Beteiligten tragfähige Genehmigungslage und Veranstaltungspraxis herbeizuführen. Letztlich, daraus machten sie dann keinen Hell mehr, ging es ihnen um die vollständige Schließung des Limelight -Betriebes. Alles andere sei nicht akzeptabel.
In der unmittelbaren Nähe von Wohngebieten, so die Argumentation der beiden Kläger, habe ein Theater- und Veranstaltungsort nichts zu suchen. Mit dieser Begründung gelang es den beiden Klägern bereits im Juli 2010, das Limelight vorübergehend vollständig schließen zu lassen.
Hunderte von anderen Anwohnern, Bürgerinitiativen sowie die Vertreter aller im Rat der Stadt Köln befindlichen Parteien sahen dies jedoch gänzlich anders. Nach öffentlichen Demonstrationen und zahllosen Protestschreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Köln wurde das Limelight im September 2010 wieder eröffnet - wenn auch unter starken Einschränkungen..
Dazu gehörte u. a. die Beschränkung von Veranstaltungen im Regelfall auf maximal 400 Teilnehmer und eine Dauer nur bis 22 Uhr. Auch die Parkplatznutzung und Fahrzeugführung wurde strikt vorgegeben, unter anderem durch die Mitnutzung des gegenüber liegenden Großparkplatzes des Kölner Fußballstadions.
In diesem Rahmen konnten in den wenigen Monaten nach Wiedereröffnung sogar Veranstaltungen mit Weltstars wie Robbie Williams und Bon Jovi in dem einzigartigen denkmalgeschützten Theaterbau des Limelight durchgeführt werden. Den beiden Klägern genügten alle diese Beschränkungen jedoch nicht und mit ihrem erneuten Verlangen nach absoluter Nachtruhe fanden sie - zumindest vorläufig - beim Kölner Verwaltungsgericht Gehör.
Ob das Limelight unter diesen Beschränkungen noch eine Zukunft hat, bleibt abzuwarten. Alle Abendveranstaltungen sind dort mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres eingestellt.
Die Stadt Köln wie auch die Betreiber werden gegen den Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Ob und in welcher Richtung es dann zu einer Klärung kommt, erscheint derzeit offen.
Für die Karnevalsjecken in Junkersdorf wie auch die zahlreichen Künstler und TV-Zuschauer der bereits gebuchten Veranstaltungen im Limelight dürfte dies auf jeden Fall zu spät kommen. Karneval in Köln zumindest in den Stadtteilen könnte das zum Auslaufmodell werden.



FC Junkersdorf

Seniorenabteilung wird ausgegliedert

Der Vorstand des FC Junkersdorf 1946 e.V. teilt Pressemitteilung vom 25.01.2011 mit:

Der FC Junkersdorf 1946 e.V. beabsichtigt, seine Abteilung Senioren-Fußball auszugliedern und auf einen neuen Verein zu übertragen. Auf der Hauptversammlung vom 03.12.2010 haben die Mitglieder des FC Junkersdorf 1946 e.V. einstimmig entschieden, dass sie mit dem Ausscheiden der Fußball-Abteilung einverstanden sind. Sie haben zugleich den Vorstand beauftragt, die dafür notwendigen Abstimmungen mit dem Fußballverband Mittelrhein und den an der Aufnahme der Senioren-Abteilung interessierten Vereinen herbeizuführen.
Über die Aufnahme der Senioren-Fußballer des FC Junkersdorf 1946 e.V. sind mit dem Vorstand des FC Viktoria Köln 1904 e.V. intensive Gespräche geführt worden. Die Vorstände beider Vereine haben über die Einzelheiten der Aufnahme Einigkeit erzielt.
Der FC Viktoria Köln wird auf der kommenden Mitgliederversammlung (im ersten Quartal 2011) die für die Aufnahme der 1. Mannschaft des FC Junkersdorf 1946 e.V. notwendigen Beschlüsse herbeiführen.
Der Fußballkreis Köln hat dem Präsidium des Landesverbandes die volle Unterstützung bei der Umsetzung dieser Pläne signalisiert und dem Verbandspräsidium empfohlen, den Antrag mit größtmöglichem Wohlwollen zu behandeln.
Auf seiner gestrigen Sitzung hat sodann das Präsidium des Landesverbandes Mittelrhein unter Bezug auf die positive Stellungnahme des Kreisverbandes erklärt:
Die Ausgliederung kann am Ende der laufenden Saison vorgenommen werden.
Der Abteilung stehen im neuen Verein die gleichen Rechte zu, die vor der Ausgliederung bestanden haben. Dazu gehört insbesondere die Liga-Zugehörigkeit.
Die Abteilung Jugend-Fußball verbleibt beim FC Junkersdorf 1946 e.V.
Der Vorstand des FC Junkersdorf 1946 e.V. hat die Stellungnahme des Fußballkreises und des Landesverbandes mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Offensichtlich besteht in den zuständigen Verbandsgremien Einigkeit darüber, dass es für den Fußballsport in Köln von großer Bedeutung ist, dass es jenseits des 1. FC Köln weitere Möglichkeiten für gut ausgebildete und talentierte Fußballer gibt, auf möglichst hohem sportlichem Niveau spielen zu können. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Kölner Kinder, Jugendliche und Freizeitfußballer im ganzen Stadtgebiet, also auch in Junkersdorf, vor der Haustür einen breitensportorientierten Fußballverein vorfinden (Hans-Christian Olpen, Kreisvorsitzender).


Große Junkersdorfer Karnevalsgesellschaft

Cat Balou nun auch auf Karnevalsparty

"Sie gelten als hoffnungsvolle Talente für die Rock- und nun auch für die Karnevalsbühnen!" So berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger von der Band "Cat Balou", die nun zusätzlich neben Ralle Rudnik, & Köllefornia, den Domstädtern und dem Kölner Dreigestirn in der Karnevalsparty der "Großen Junkersdorfer" am Karnevalssamstag (5. März) im Limelight auftreten. Karten gibt es in der Vorverkaufsstelle Lufthansa Travel City Center, Am Statthalterhofweg 2 in Junkersdorf oder unter info@grosse-junkersdorfer.com